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VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
Türkei: drohende Verfolgung wurde nicht glaubhaft gemacht; keine Gruppenverfolgung als Kurde; keine Hinweise auf Verfolgung aus politischer Betätigung für HDP sowie auf diskriminierende Strafverfolgung; auch keine Schutzform wegen nachträglich vorgebrachtem ...
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- OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19
Güteverhandlung; Asylverfahren
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Kurden gehö ren zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kur den liegen nicht vor (vgl. SächsOVG, B.v. 9.4.2019 - 3 A 358/19 - Rn. 13;… BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6). - VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Die Grundversor gung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzmini mums gesichert (stRspr., vgl. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 -juris Rn. 89ff.). - VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resul tierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behand lung auszugehen ist.
- VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Kurden gehö ren zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kur den liegen nicht vor (…vgl. SächsOVG, B.v. 9.4.2019 - 3 A 358/19 - Rn. 13; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, beson nenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorge rufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
18 Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung begründet i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk"), der demjenigen der beachtlichen Wahr scheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - juris) entspricht. - VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17
Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde; …
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
24 Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung besteht insbesondere bei Per sonen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie Au 4 K 20.30650 dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.;… auch BFA, Län derinformationsblatt Türkei vom 29.11.2019, S. 88). - VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Kurden
Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Eine mögliche Bestrafung in der Türkei auf grund eines Entzugs vor dem Militärdienst begründet keine flüchtlingsrelevante Verfolgung, auch wenn es in der Türkei kein Recht zu Verweigerung des Wehr dienstes oder einen Anspruch auf Ableistung eines Ersatzdienstes gibt (s. hierzu ausführlich VG Augsburg, U.v. 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205 - juris Rn. 53 ff.).