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   VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650   

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VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650 (https://dejure.org/2021,74440)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650 (https://dejure.org/2021,74440)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - Au 4 K 20.30650 (https://dejure.org/2021,74440)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Türkei: drohende Verfolgung wurde nicht glaubhaft gemacht; keine Gruppenverfolgung als Kurde; keine Hinweise auf Verfolgung aus politischer Betätigung für HDP sowie auf diskriminierende Strafverfolgung; auch keine Schutzform wegen nachträglich vorgebrachtem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19

    Güteverhandlung; Asylverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Kurden gehö­ ren zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kur­ den liegen nicht vor (vgl. SächsOVG, B.v. 9.4.2019 - 3 A 358/19 - Rn. 13; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6).
  • VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922

    Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Die Grundversor­ gung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzmini­ mums gesichert (stRspr., vgl. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 -juris Rn. 89ff.).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resul­ tierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behand­ lung auszugehen ist.
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Kurden gehö­ ren zu einer weit verbreiteten Bevölkerungsgruppe in der Türkei; Anhaltspunkte für eine staatliche oder staatlich geduldete Gruppenverfolgung ethnischer Kur­ den liegen nicht vor (vgl. SächsOVG, B.v. 9.4.2019 - 3 A 358/19 - Rn. 13; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 - Rn. 6).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, beson­ nenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorge­ rufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    18 Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung begründet i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk"), der demjenigen der beachtlichen Wahr­ scheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - juris) entspricht.
  • VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17

    Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    24 Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung besteht insbesondere bei Per­ sonen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie Au 4 K 20.30650 dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.; auch BFA, Län­ derinformationsblatt Türkei vom 29.11.2019, S. 88).
  • VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Kurden

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
    Eine mögliche Bestrafung in der Türkei auf­ grund eines Entzugs vor dem Militärdienst begründet keine flüchtlingsrelevante Verfolgung, auch wenn es in der Türkei kein Recht zu Verweigerung des Wehr­ dienstes oder einen Anspruch auf Ableistung eines Ersatzdienstes gibt (s. hierzu ausführlich VG Augsburg, U.v. 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205 - juris Rn. 53 ff.).
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